FAQ: Thema Kündigung
Beitragsordnung des Sportverein Ebersbach 1910 e.V.
(beschlossen in der ordentlichen Hauptversammlung am 28.06.2019)
Beiträge und Dienstleistungen sind in der Vereinssatzung § 7 geregelt.
Die bestehende Beitragsordnung wurde in dem Punkt 10 geändert. Die vollständige Beitragsordnung finden Sie hier.
10. Kündigung
Die Kündigung der Vereinszugehörigkeit muss schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden. Mitgliedschaftskündigungen sind jeweils nur zum 31.12. eines Jahres möglich und müssen bis zum 30.09. bei der Geschäftsstelle eingegangen sein, d.h. für dieses Jahr ist der volle Beitrag zu bezahlen.
11. Inkrafttreten Diese geänderte Beitragsordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Das Kündigungsformular finden Sie hier.
